Förderungen:
Agentur für Arbeit – JobCenter – BAMF
Zertifiziert nach AZAV
medisim ist zugelassener Träger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) und zertifiziert für
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81ff SGB III
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 SGB III.
Förderung durch Agentur für Arbeit und JobCenter
Folgende Trainings können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden:
- Ärztliches Fachsprachtraining mit Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung
- Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung – Humanmedizin
- Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung – Pharmazie
Bitte sprechen Sie uns vor Kursbuchung an, wenn Sie für eine dieser Maßnahme eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.
Förderung durch das BAMF
Folgende Trainings können über das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) im Rahmen der DeuFöV gefördert werden:
- C1-Spezialmodul “Akademische Heilberufe”: Schwerpunkt Humanmedizin
- C1-Spezialmodul “Akademische Heilberufe”: Schwerpunkt Zahnmedizin
- C1-Spezialmodul “Akademische Heilberufe”: Schwerpunkt Pharmazie
Eine Teilnahmeberechtigung für den Kurs erhalten Sie von dem zuständigen JobCenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF.
Konkret benötigen Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung für die Teilnahme an einem “C1-Spezialberufssprachkurs Akademische Heilberufe (Anerkennungsverfahren)”.
Bitte sprechen Sie uns vor Kursbuchung an, wenn Sie für eine dieser Maßnahme eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.