Förderungen:
Agentur für Arbeit – JobCenter – BAMF
Zertifiziert nach AZAV
medisim ist zugelassener Träger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) und zertifiziert für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Förderung durch Agentur für Arbeit und JobCenter
Folgende Trainings können mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) gefördert werden:
- Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
- Ärztliches Fachsprachtraining mit Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung
Bitte sprechen Sie uns vor Kursbuchung an, wenn Sie für eine dieser Maßnahme eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.
Förderung durch das BAMF
Folgende Trainings können über das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) im Rahmen der DeuFöV gefördert werden:
- C1-Spezialmodul “Akademische Heilberufe”: Schwerpunkt Humanmedizin
- C1-Spezialmodul “Akademische Heilberufe”: Schwerpunkt Zahnmedizin
- C1-Spezialmodul “Akademische Heilberufe”: Schwerpunkt Pharmazie
Eine Teilnahmeberechtigung für den Kurs erhalten Sie von dem zuständigen JobCenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF.
Konkret benötigen Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung für die Teilnahme an einem “C1-Spezialberufssprachkurs Akademische Heilberufe (Anerkennungsverfahren)”.
Bitte sprechen Sie uns vor Kursbuchung an, wenn Sie für eine dieser Maßnahme eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.