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AGB AZAV

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle öffentlich geförderten Lehrgänge der medisim GmbH & Co. KG (nachfolgend medisim genannt), insbesondere für solche, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder sonstiger Maßnahmenträger gefördert werden.

1.2 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Bundesagentur für Arbeit, entgegenstehen.

2. Lehrgangsinhalte

2.1 Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebot.

2.2 Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlüsse (Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnung) werden eingehalten.

2.3 Örtliche und terminliche Veränderungen und Ergänzungen des Lehrgangsablaufes bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist die Erreichung des Lehrgangszieles.

3. Absage eines Lehrganges

Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die medisim nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Lehrgänge abgesagt werden.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe sowie Fälligkeit aus dem Förderbescheid der fördernden Stelle, bzw. der Anmeldung hervorgeht.

4.2 Die Teilnahmegebühren sind spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Berechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Lehrgangsangebote (Kursprogramm, Informationsbroschüren etc.).

4.3 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass für die Verwaltungsgebühren, sowie sonstige Gebühren, die im Rahmen der Förderung anerkannt werden, eine Direktzahlung zwischen der fördernden Stelle und medisim vereinbart und vollzogen wird.

4.4 Gebühren für Lehr- und Lernmaterialien, die vor oder während der Veranstaltung gesondert vereinbart werden und die nicht in dem geförderten Rahmen enthalten sind, werden mit Erbringung der Leistung fällig.

5. Voraussetzungen zur Teilnahme

Über die Lehrgangsteilnahme entscheidet medisim aufgrund der für den angestrebten Lehrgang verbindlichen Zugangsvoraussetzungen auf der Basis eines Beratungsgespräches und – soweit vorgesehen – des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung bzw. des Eignungstestes.

6. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

6.1 Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

6.2 Eine Anmeldung von SGB III oder SGB II -geförderten Teilnehmer/ -innen kann nur erfolgen, wenn ein Beratungsgespräch mit dem/ der Zuständigen in der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE oder der optierenden Kommune erfolgt ist.

6.3 Vor Beginn der Veranstaltung reicht der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung (Bildungsgutschein) der fördernden Stelle ein, sofern medisim nicht bereits eine Förderzusage vorliegt.

7. Rücktritt

7.1 Ein Rücktritt vom Lehrgang ist nur schriftlich (Unterschrift des/ der Teilnehmers/ in) bis zum letzten Werktag vor Lehrgangsbeginn (Eingang bei medisim) möglich.

7.2 Erfolgt ein Rücktritt, weil die im Rahmen des SGB III oder SGB II beantragte Förderung für den Lehrgang oder für den Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht bewilligt wird, entstehen ihm/ ihr keine Rücktrittskosten.

7.3 Wird ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin in ein Arbeitsverhältnis vermittelt, entstehen ihm/ ihr keine Rücktrittskosten.

7.4 Die Punkte 7.2 und 7.3 gelten auch nach Beginn der Maßnahme.

8. Kündigung

Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

8.1 Kündigung durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin

Wenn nicht anders vereinbart, gelten nachstehende Regelungen:
Die Kündigungsfrist des Teilnehmers/ der Teilnehmerin beträgt 4 Wochen. Die Kündigung hat gegenüber der Ausbildungsstätte zu erfolgen. Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten kann die Kündigung erstmals zum Ende des 3. Monats, sodann jeweils zum Ende des nächsten Lehrgangsquartals ausgesprochen werden.
Im Fall der Kündigung werden die Teilnahmegebühren bis zum Kündigungstermin berechnet. Ohne ordnungsgemäße Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr.

8.2 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

8.3 Kündigung durch medisim

MEDISIM ist insbesondere zu einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende berechtigt, falls
– das Lehrgangsziel nicht oder nicht mehr erreicht werden kann,
– eine öffentliche Förderung entfällt, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Kosten nicht im Voraus selbst aufbringt,
– bei Verstoß gegen die Teilnehmerregeln gemäß Ziff. 9 oder gegen die Haus- bzw. Institutsordnung.
Im Falle einer Berufsausbildung nach §§ 4 ff BBiG ist die Kündigung schriftlich zu begründen.

9. Regeln für Teilnehmer/-innen

9.1 Oberstes Ziel aller Mitarbeiter von medisim ist der Erfolg aller Teilnehmer/ -innen. Deshalb sind deren Anweisungen Folge zu leisten.

9.2 Die Teilnehmer/ -innen verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Der Stundenplan sowie eine vor Ort aushängende Haus- bzw. Institutsordnung stellen verbindliche Vorgaben dar und sind einzuhalten. Kann die Teilnahme aus anerkannt entschuldbaren Gründen (Krankheit, Krankheit des eigenen Kindes, Termine für Vorstellungsgespräche) nicht erfolgen muss medisim dies unverzüglich, sofern nicht unmöglich, bis spätestens 10:00 Uhr des Fehltages mitgeteilt werden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest (gültig vom 1. Krankheitstag an, bis spätestens zum 3. Werktag bei medisim eingereicht werden. Termine für Vorstellungsgespräche sind durch das Unternehmen schriftlich zu bestätigen.
Unentschuldigte Fehlzeiten werden durch medisim schriftlich angemahnt, eine Abschrift hiervon erhält die fördernde Stelle.

9.3 Zur Verfügung gestellte Geräte sowie Unterrichts- und Trainingsräume sind pfleglich zu behandeln.

9.4 Essen, Trinken und Rauchen ist ausschließlich in hierfür ausdrücklich zugelassenen Räumen gestattet.

9.5 Abfall darf nur über die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.

9.6 Die Teilnehmer/ -innen verpflichten sich zur Beteiligung an den Lehrgangserfolgskontrollen während des Lehrgangs und nach Lehrgangsende hinsichtlich des Erfolges auf dem Arbeitsmarkt.

9.7 Die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur im Rahmen der Ausbildung verwendet, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

9.8 Die Teilnehmer/ -innen haften für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren entstehen.

9.9 Ebenso darf auf keinen Fall nicht-lizenzierte bzw. Fremdsoftware auf den Computern von medisim installiert werden.

9.10 Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Ausbildungsinhalten genutzt werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, rechts- und/ oder sittenwidrige Internetseiten aufzurufen.

9.11 Die Teilnehmer/ -innen stellen medisim von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können.

9.12 Kosten für eine unzulässige private Nutzung sind vom Teilnehmer zu tragen.

9.13 Die Teilnehmer/-innen stimmen der Erfassung von Teilnehmerdaten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

9.14 Teilnehmer/ -innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen oder gekündigt werden. MEDISIM   bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerregeln geltend zu machen.

10. Abschluss und Prüfung

Der Lehrgang endet alternativ mit

  • der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikates,
  • der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung,
  • der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz, wie z.B. der IHK.

Die Durchführung und Auswertung der Prüfungen erfolgen nach dem lehrgangsspezifischen Prüfungsplan.

11. Zeugnisse

Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen durch eine Urkunde oder ein Zertifikat bescheinigt.

12. Praktika

Wenn für den Lehrgang ein Praktikum vereinbart ist, unterstützt medisim die Teilnehmer/ -innen bei der Beschaffung geeigneter Praktikantenplätze.

13. Haftung

medisim haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art. Die Teilnahme an einem Lehrgang garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung, medisim garantiert nicht den Erfolg eines Lehrganges.

14. Schadenersatz

14.1 Schadenersatzansprüche sind beiderseits innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen, andernfalls sind sie verfallen.

14.2 Wird der Anspruch abgelehnt oder erklärt sich die Gegenseite nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, entfällt der Anspruch, wenn er nicht binnen einer Frist von weiteren 3 Monaten gerichtlich geltend gemacht wird.

14.3 Die Ausschlussfristen gelten nicht für eine Haftung wegen Vorsatz.

15. Vertragsgestaltung

15.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

15.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

16. Sonstige Bedingungen

16.1 Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend entspricht.

16.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

16.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von medisim.