Die „Kenntnisprüfung Humanmedizin“ bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Studiums.
Der ausländische Arzt muss nachweisen, dass er über das gleiche Wissen verfügt, das von Absolventen medizinischer Hochschulen in Deutschland verlangt wird.
Ab 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie. Zusätzlich werden Kenntnisse in den Bereiche Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie /Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung verlangt.
Die „Kenntnisprüfung“ ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden!
Siehe auch Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung Humanmedizin